Für die meisten, gesetzlich Versicherten ist ein Wechsel in die private Krankenkasse nicht möglich. Denn, wer als Arbeitnehmer weniger als etwa 48.600 Euro im Jahr verdient, darf nicht in die Privatversicherungen eintreten. Hier bleibt nur die Möglichkeit, mit privaten Zusatzversicherungen das Versicherungsniveau anzuheben und zu optimieren.
Sollten Sie als gesetzlich Versicherter in den letzen drei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens ungefähr 48.600 Euro verdient haben, können Sie über den Wechsel in eine der Privatversicherungen nachdenken. Wer dies ernsthaft in Erwägung zieht, sollte diese Überlegung allerdings gut überdenken. Wenn man später von den Privatversicherungen zurück zu den gesetzlichen Kassen wechseln möchte, kann dies zu Komplikationen führen. Nur Versicherte unter 55 Jahren dürfen wieder von einer privaten Krankenversicherung zu einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln.
Die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind festgeschrieben und unterscheiden sich wenig voneinander. Durch die Vereinheitlichung der Kassenbeiträge differenzieren sich die gesetzlichen Krankenkassen nur noch minimal in den Leistungen. Es werden eher Leistungsschwerpunkte gebildet. Anders sieht es da bei den Privatversicherungen aus. Insgesamt bieten sie alle einen größeren Leistungsumfang an, als die Gesetzlichen. Aber, wer wechseln möchte, sollte die Privatversicherungen unbedingt miteinander vergleichen. Denn die Beiträge und die Versicherungsleistungen können doch sehr unterschiedlich sein. Daher lohnt sich hier in jedem Fall ein Versicherungsvergleich. Wenn man die passende private Versicherung gefunden hat, kann man davon nur profitieren. Denn die Leistungen der Privatversicherungen können individueller an das jeweilige Versicherungsbedürfnis angepasst werden.
Außerdem ist zu beachten, dass bei einem Einstieg in eine private Krankenversichernug der Gesundheitszustand und das Eintrittsalter entscheidend sind. Ein Wechsel in älteren Jahren kann also sehr teuer sein. Wer zudem noch gesundheitliche Vorbelastungen hat, muss mit Zuschlägen oder Versicherungsausschlüssen rechnen. Es kann also sein, dass die Vorerkrankungen aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Sollten Kosten entstehen, die durch die Vorerkrankung bedingt sind, zahlen die Privatversicherungen nicht.
Wenn ein Wechsel zu einer privaten Versicherung kurz bevor steht, sollten Sie auf keinen Fall den Versicherungsschutz der gesetzlichen Versicherung kündigen, bevor Sie den Versicherungsschutz der Privaten in der Tasche haben. Sollte der Versicherungsvertrag mit der privaten Krankenversicherung aus irgendwelchen Gründen dann doch nicht zustande kommen, stehen Sie ohne Versicherungsschutz da. Zudem ist die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenkasse dann nicht mehr ohne Schwierigkeiten möglich.
Bevor Sie den Schutz von Privatversicherungen genießen können, müssen Sie in der Regel Fragen zu Ihrem Gesundheitsstand beantworten. Hier sollten Sie die volle Wahrheit kundtun, da ansonsten der Versicherungsschutz erlischt. Haben Sie also falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitsstand gemacht, weigern sich die Privatversicherungen, Kosten für Sie zu übernehmen.
Haben Sie sich für einen Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung entschlossen, sollten Sie sich sicher sein, dass Sie auch im Alter die Versicherungsbeiträge leisten können.
Selbstständige, Freiberufler und Künstler können und müssen sich privat versichern. Wer jedoch als Selbstständiger Einkommenseinbußen hat, hat das Nachsehen. Denn er muss in der privaten Versicherung bleiben. Ein Wechsel von den Privatversicherungen zu einer gesetzlichen Krankenkasse kann man als Selbstständiger nur durch Aufgabe der Selbstständigkeit und mit einer versicherungspflichtigen Arbeitsstelle, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, erreichen.
Wenn man die ganze Familie privat krankenversichern möchte, sollte man bedenken, dass dies oft der teurere Weg ist. Kinder und Ehepartner, die zusammen nicht mehr als 350 Euro regelmäßiges Einkommen haben, können kostenfrei mit in der gesetzlichen Krankenversicherung des Hauptverdieners mitversichert werden. Privatversicherungen hingegen verlangen für jedes versicherte Mitglied einen gesonderten Beitrag.