Was sind die Unterschiede zwischen einer gesetzlichen Versicherung und einer Privatversicherung?

Seit dem Jahr 2009 sind alle Menschen dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Welche Krankenversicherung man wählen darf, hängt von dem Beschäftigungsstatus und der Einkommensgrenze ab.

Jeder Mensch, der sich in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet, muss sich gesetzlich krankenversichern. Bei welcher Krankenkasse man sich versichert, kann man sich in der Regel frei aussuchen. Ebenfalls seit dem Jahr 2009 sind die Beiträge für alle gesetzlichen Krankenkassen angeglichen worden. Das bedeutet, dass preislich kein Unterschied zwischen den verschiedenen Kassen mehr besteht. Was die Leistungen betrifft, sollte der Versicherte allerdings genauer hinsehen.

Als Arbeitnehmer kann man sich über eine Privatversicherung krankenversichern, wenn man ein bestimmtes Mindestjahreseinkommen (Jahresarbeitsentgeltgrenze) über drei Jahre nacheinander vorweisen kann . Im Moment liegt diese Grenze bei 48.600 Euro Jahreseinkommen. Nur wer mindestens drei Jahre lang dieses Einkommen vorweisen kann, darf sich durch eine Privatversicherung krankenversichern lassen. Außerdem können Beamte, Richter, Selbstständige, Freiberufler, Künstler und Bundestags- und Landtagsabgeordnete eine private Krankenversicherung wählen.

Die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind festgeschrieben, können aber jederzeit durch politische Entscheidungen verändert, gekürzt oder sogar gestrichen werden. Das ist bei der Privatversicherung anders. Der direkte Vertragsabschluss zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft setzt die Vertragsbedingungen fest, die nicht ohne Weiteres geändert werden können.

Die Versicherungsbeiträge für eine gesetzliche Krankenkasse errechnen sich anders, als die Beiträge für eine Privatversicherung. Wer sich privat versichert, geht einen Vertrag direkt mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ein. Die Höhe der Beiträge errechnet sich hier aus dem Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter des Versicherten. Demnach ist es für junge und gesunde Menschen, die ein hohes Einkommen haben, meist günstiger, eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Zur Hälfte werden die Versicherungsbeiträge vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer gezahlt. Das Sozialversicherungssystem Deutschlands besteht aus der gesetzlichen Krankenkasse, der Pflegeversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Alle diese Versicherungen werden von einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer durch die Sozialabgaben bedient. Durch lebenslange Einzahlungen sollen dann im Rentenalter, im Pflegefall, nach einem Unfall oder bei Arbeitslosigkeit, Zahlungen bereitstehen. Diese Zahlungen fallen jedoch immer geringer aus, so dass Versicherungsexperten zum Abschluss von privaten Versicherungen raten. Die meisten Deutschen, etwa 90 Prozent, sind bei gesetzlichen Versicherungsgesellschaften versichert und werden auch nie die Möglichkeit haben, eine Privatversicherung abschließen zu können. Doch man muss sich nicht mit der schlechter werdenden Versicherungslage abfinden. Es gibt die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen auch als gesetzlich Versicherter abzuschließen. So können beispielsweise mit einer privaten Zusatzversicherung in Form einer privaten Rentenversicherung die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebessert werden. Wer im Alter zu einem Pflegefall wird, möchte den Angehörigen natürlich auch nicht finanziell zur Last fallen. Doch die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen meist nicht aus, um einen Platz in einem Pflegeheim zu bezahlen. Ein häuslicher Pflegedienst ist ebenfalls kaum bezahlbar. So kann man für einen Heimplatz ungefähr 3.000 Euro im Monat berechnen. Aber die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur einen Anteil dieser Kosten, so dass die übrigen Kosten von den Angehörigen getragen werden müssen. Ohne finanzielle Reserven kann das kaum geschultert werden. Eine private Pflegeversicherung kann da die Finanzierungslücken schließen.